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Investitionsprojekte · Vertrags- & Claims Management Ihr Vertrag steuert das Projekt. Wenn ihn jemand führt.

Vertragsmanagement, das Konflikte vermeidet. Claim Management, wenn es sie doch gibt.

Nehmen Sie Kontakt auf – wir sagen Ihnen, was Ihr Vertrag heute regelt und was er offenlässt.

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Vertragsmanagement

Der Vertrag regelt, was gilt, wenn etwas abweicht.

Ein Projektvertrag entsteht unter Termindruck, mit vielen Beteiligten und unterschiedlichen Interessen. Gut geführt ist er das Instrument, mit dem Sie Abweichungen steuern, statt sie zu erleiden.

Ein juristisch sauberer Vertrag ist noch keine Arbeitsgrundlage. Das Projektteam muss wissen, was er im Alltag bedeutet: wer was anordnen darf, welche Fristen laufen, was wie angezeigt werden muss. Deshalb beginnt unsere Arbeit vor der Vergabe mit der Vertragsstruktur und geht am Vertragsstart weiter – mit einem Workshop für alle Beteiligten und einem Register, das den Vertrag in die Sprache des Projekts übersetzt. Im Projekt führen wir ihn: Fristen im Blick, Änderungen bewertet und zur Anordnung vorbereitet, Abweichungen früh erkannt.

Ein Nachtrag ist kein Streit. Er ist die im Vertrag vorgesehene Antwort auf eine Änderung.

Vorbeugend und ausführend – wer wann zuständig ist

Vertragsmanagementvorbeugend, über alle PhasenVertragsstruktur & VergabestrategieVertragsregister, Fristen, ÄnderungenBeweissicherung ab Tag 1Claim ManagementÄnderungBehinderungMangelVergabeVertragsstartAusführungAbnahmeGewährleistung
Zum Ansehen seitlich wischen →Das Vertragsmanagement läuft durchgehend, von der Vergabe bis zur Gewährleistung. Das Claim Management setzt erst ein, wenn eine Abweichung eintritt – und greift dann auf das zurück, was vorher geregelt und festgehalten wurde.

Kommt es trotzdem zur Abweichung, setzt das Claim Management darauf auf: Forderungen des Kontraktors prüfen wir auf Grund und Höhe, eigene Ansprüche ermitteln wir und weisen ihre Terminwirkung nach. ep-cm ist inhabergeführt und gehört zu keiner Gruppe mit ausführenden Gewerken – in jeder Vertragsfrage vertreten wir nur eine Seite: Ihre.

Die Terminwirkung einer Behinderung

wie geplantwie gebautABCDBehinderungABCDgeplantes EndeTerminwirkung
Zum Ansehen seitlich wischen →As-Planned vs. As-Built: Ein Ereignis schiebt alles Folgende nach hinten. Der Abstand zwischen geplantem und tatsächlichem Ende ist die Terminwirkung – und genau sie muss belegt sein.

Die Grundlage dafür liefern die anderen Disziplinen der Projektsteuerung: die versionssichere Dokumentation aus dem Document Controlling, die bewertete Auswirkung auf die Kosten aus dem Cost Controlling und der Basisplan, gegen den die Auswirkung auf den Termin gerechnet wird, aus der Terminplanung im Projekt. Im Stillstand kommt die tagesaktuelle Erfassung aus der Ausführungskoordination dazu.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Sechs Bausteine über die ganze Spanne des Vertrags – von der Struktur vor der Vergabe bis zur Forderung, die auf dem Tisch liegt.

Vertragsstruktur & Vergabestrategie

Bevor vergeben wird: welche Vertragsform, welcher Zuschnitt der Pakete, welche Risikoverteilung. Wer hier bewusst entscheidet, verhandelt später weniger – ein großer Teil der Nachträge ist im Vertrag schon angelegt.

Vertragsstart & Vertragsregister

Ein Startworkshop mit allen Beteiligten übersetzt den Vertrag in die Praxis des Projekts: Pflichten beider Seiten, Fristen, Anzeigepflichten und Anordnungsbefugnisse stehen in einem Register, das das Projektteam kennt und benutzt.

Vertragscontrolling im Projekt

Fristen werden überwacht, Abweichungen vom vereinbarten Leistungssoll früh erkannt – in beide Richtungen. So bleibt der Vertrag ein Steuerungsinstrument und wird nicht erst beim Streit wieder aufgeschlagen.

Änderungen & Nachträge führen

Jede Änderung wird bewertet, bevor sie ausgeführt wird, und nur von denen angeordnet, die das dürfen. Eine mündliche Zusage in der Anlage ist ein häufiger Ursprung einer späteren Forderung.

Beweissicherung ab Tag 1

Störungen, Änderungen und Behinderungen werden tagesaktuell erfasst – mit Ursache, Wirkung, Termin- und Kostenbezug. Auch die eigenen Mitwirkungspflichten: Baufreiheit, Freigaben, Anlagenübergabe. Genau daraus entstehen die meisten Forderungen an den Betreiber.

Forderungen prüfen, Ansprüche belegen

Kommt eine Nachtragsforderung, prüfen wir Grund und Höhe entlang von Vertrag und Kausalitätskette: Was berechtigt ist, wird bezahlt, was nicht trägt, wird sachlich zurückgewiesen. Entsteht Ihnen ein Anspruch aus Verzug, Minderleistung oder Mängeln, ermitteln wir ihn und weisen die Terminwirkung nach.

Ihr Nutzen

Was Sie davon haben

  • Auf Ihrer SeiteWir vertreten ausschließlich die Interessen des Betreibers – unabhängig von den ausführenden Firmen.
  • Planbar bleibenEin geführter Vertrag hält Qualität, Termine und Kosten dort, wo sie vereinbart wurden – Nachträge kommen nicht überraschend.
  • HandlungsfähigIhr Team kennt Fristen, Pflichten und Befugnisse, bevor es darauf ankommt.
  • Belastbare PositionAnsprüche sind belegt, nicht behauptet – in Verhandlungen zählt genau das.
  • Partnerschaft bleibtSachlich im Ton, verlässlich im Vorgehen – der Kontraktor arbeitet oft noch Monate in Ihrer Anlage.
Unser Vorgehen

Vom Vertrag bis zur Forderung

Vier Schritte – die ersten drei entscheiden darüber, wie oft es den vierten überhaupt braucht.

  1. 01

    Vor der Vergabe

    Wir helfen, die Vertragsstruktur zu wählen, die zum Vorhaben passt: Vertragsform, Zuschnitt der Pakete, Risikoverteilung, Fristen und Anzeigepflichten. Was hier geregelt ist, muss später nicht ausgehandelt werden.

  2. 02

    Vertragsstart

    Im Startworkshop lernen alle Beteiligten den Vertrag kennen, den sie ab jetzt leben: Wer darf was anordnen, welche Fristen laufen, was wird wie angezeigt. Daraus entsteht das Vertragsregister.

  3. 03

    Im Projekt

    Der Vertrag wird geführt, nicht verwaltet: Fristen im Blick, Änderungen bewertet und zur Anordnung vorbereitet, Störungen erfasst, während sie geschehen. Das macht später den Unterschied.

  4. 04

    Prüfen und belegen

    Kommt eine Forderung, prüfen wir Grund und Höhe. Entsteht ein eigener Anspruch, ermitteln wir ihn methodisch und weisen die Terminwirkung nach. Für den Eskalationsfall liefern wir die Faktenlage, auf der Ihre Kanzlei und Gutachter aufsetzen.

Einordnung

Vertragsmanagement oder Claim Management?

Beides. Das eine beugt vor, das andere führt aus – und beides gehört in eine Hand.

01Vorbeugend: VertragsmanagementVom Zuschnitt vor der Vergabe bis zum Register im Projekt: Das Leistungssoll ist geschärft, Fristen und Befugnisse sind allen bekannt, Abweichungen fallen früh auf. Das meiste, was hier geregelt ist, wird nie zum Claim.
02Ausführend: Claim ManagementWenn die Abweichung da ist: Forderungen des Kontraktors prüfen, eigene Ansprüche ermitteln und belegen, die Terminwirkung nachweisen – auf der Grundlage, die das Vertragsmanagement gelegt hat.
03Nachträglich: Sachverhalt aufklärenWenn Forderungen schon auf dem Tisch liegen und wir neu dazukommen: Wir rekonstruieren den Ablauf aus Bautagebuch, Schriftverkehr und Terminplänen und sagen Ihnen, was heute belegbar ist – und was nicht.
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Passt dazu

Woraus die Belege kommen

Eine belastbare Faktenlage entsteht nicht im Konflikt, sondern aus den Disziplinen der Projektsteuerung, die das Projekt ohnehin begleiten.

Cost Controlling

Kostenverfolgung, Prognose und Abweichungsmanagement über den gesamten Projektverlauf.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was unterscheidet Vertragsmanagement von Claim Management?

Vertragsmanagement beugt vor: Es schärft vor der Vergabe das Leistungssoll, verteilt Risiken bewusst und sorgt im Projekt dafür, dass Fristen, Pflichten und Befugnisse bekannt sind und eingehalten werden. Claim Management setzt darauf auf und wird gebraucht, wenn eine Abweichung eingetreten ist: Forderungen prüfen, eigene Ansprüche ermitteln und belegen. Beides gehört zusammen – wer nur das zweite betreibt, arbeitet ohne Grundlage.

Ersetzt das einen Anwalt?

Nein, und das ist ausdrücklich nicht unsere Aufgabe: Wir erbringen keine Rechtsberatung. Wir führen den Vertrag im Projekt, sichern die Faktenlage projektbegleitend ab, prüfen Sachverhalt, Ursache und Höhe eines Anspruchs technisch und kaufmännisch und weisen die Terminwirkung nach. Die rechtliche Bewertung und die Vertretung übernimmt Ihre Kanzlei – sie setzt dann auf einer lückenlosen Dokumentation auf. Im besten Fall macht gute Vorbereitung den Streitfall überflüssig.

Beraten Sie auch schon vor der Vergabe?

Ja, und das ist der wirksamste Zeitpunkt. Vor der Vergabe wird entschieden, welche Vertragsform gilt, wie die Pakete geschnitten werden und wer welches Risiko trägt. Wer diese Fragen bewusst beantwortet, muss später deutlich weniger verhandeln – ein großer Teil der Nachträge in Projekten entsteht nicht auf der Baustelle, sondern war im Vertrag schon angelegt.

Was gehört in ein Vertragsregister?

Alles, was das Projektteam aus dem Vertrag im Alltag braucht: die Pflichten beider Seiten, Fristen und Anzeigepflichten, wer was anordnen darf, Bürgschaften und Gewährleistungsfristen, jede Änderung mit ihrem Stand. Ein Vertrag, den nur die Rechtsabteilung kennt, steuert kein Projekt. Das Register macht ihn zur Arbeitsgrundlage – in einer Sprache, die auch in der Anlage verstanden wird.

Prüfen Sie auch Forderungen unserer Kontraktoren?

Ja, das ist einer der Hauptgründe, aus denen wir gerufen werden. Wir prüfen jede Nachtragsforderung auf Grund und Höhe: Was vertraglich berechtigt ist, empfehlen wir zur Zahlung – was nicht trägt, weisen wir belegt und sachlich zurück. Beides geschieht partnerschaftlich im Ton: Der Kontraktor arbeitet oft noch monatelang in Ihrer Anlage.

Belastet Claim Management die Beziehung zum Kontraktor?

Nicht, wenn es so betrieben wird, wie es gemeint ist. Ein Nachtrag ist kein Vorwurf, sondern die im Vertrag vorgesehene Antwort auf eine Änderung. Wer Forderungen sachlich prüft, berechtigte zügig bezahlt und unberechtigte belegt zurückweist, ist für den Kontraktor berechenbar – und Berechenbarkeit ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit, die länger dauert als ein Projekt. Deshalb sprechen auf Ihrer Seite alle Beteiligten mit einer Stimme: dieselben Regeln, dieselben Zuständigkeiten, unabhängig davon, wer gerade am Tisch sitzt.

Nach welchen Methoden weisen Sie Bauzeitstörungen nach?

Mit anerkannten Verfahren der Delay Analysis, etwa der Time Impact Analysis oder dem Vergleich As-Planned vs. As-Built. Welche Methode passt, hängt von Vertrag, Datenlage und dem Zeitpunkt der Betrachtung ab. Voraussetzung für jede von ihnen ist ein belastbarer Basisplan und eine saubere Fortschrittserfassung.

Gilt das auch für Anlagenstillstände?

Ja. Im Turnaround ist die Beweislage sogar besonders flüchtig: Ein Stillstand dauert Wochen, die Entscheidungen fallen von Schicht zu Schicht, und danach sind die Beteiligten wieder verteilt. Wer dort erst nach dem Anfahren mit der Dokumentation beginnt, hat den Großteil der Fakten bereits verloren.

Was kostet Vertrags- und Claims Management?

Abgerechnet wird nach Stunden, nach Tagessätzen oder zum Festpreis – welches Modell passt, klären wir gemeinsam. Die begleitende Vertragsführung ist deutlich günstiger als die nachträgliche Aufbereitung eines strittigen Anspruchs – schon deshalb, weil dabei nichts rekonstruiert werden muss. Für einen ersten Anhaltspunkt genügen uns Vertragsart und Projektumfang. Das Erstgespräch ist kostenfrei und vertraulich.

Begriffe wie Claim / Nachtrag und Vertragsmanagement erklärt unser Glossar – zusammen mit 57 weiteren Begriffen aus dem Stillstands- und Projektgeschäft.