Was unterscheidet Vertragsmanagement von Claim Management?
Vertragsmanagement beugt vor: Es schärft vor der Vergabe das Leistungssoll, verteilt Risiken bewusst und sorgt im Projekt dafür, dass Fristen, Pflichten und Befugnisse bekannt sind und eingehalten werden. Claim Management setzt darauf auf und wird gebraucht, wenn eine Abweichung eingetreten ist: Forderungen prüfen, eigene Ansprüche ermitteln und belegen. Beides gehört zusammen – wer nur das zweite betreibt, arbeitet ohne Grundlage.
Ersetzt das einen Anwalt?
Nein, und das ist ausdrücklich nicht unsere Aufgabe: Wir erbringen keine Rechtsberatung. Wir führen den Vertrag im Projekt, sichern die Faktenlage projektbegleitend ab, prüfen Sachverhalt, Ursache und Höhe eines Anspruchs technisch und kaufmännisch und weisen die Terminwirkung nach. Die rechtliche Bewertung und die Vertretung übernimmt Ihre Kanzlei – sie setzt dann auf einer lückenlosen Dokumentation auf. Im besten Fall macht gute Vorbereitung den Streitfall überflüssig.
Beraten Sie auch schon vor der Vergabe?
Ja, und das ist der wirksamste Zeitpunkt. Vor der Vergabe wird entschieden, welche Vertragsform gilt, wie die Pakete geschnitten werden und wer welches Risiko trägt. Wer diese Fragen bewusst beantwortet, muss später deutlich weniger verhandeln – ein großer Teil der Nachträge in Projekten entsteht nicht auf der Baustelle, sondern war im Vertrag schon angelegt.
Was gehört in ein Vertragsregister?
Alles, was das Projektteam aus dem Vertrag im Alltag braucht: die Pflichten beider Seiten, Fristen und Anzeigepflichten, wer was anordnen darf, Bürgschaften und Gewährleistungsfristen, jede Änderung mit ihrem Stand. Ein Vertrag, den nur die Rechtsabteilung kennt, steuert kein Projekt. Das Register macht ihn zur Arbeitsgrundlage – in einer Sprache, die auch in der Anlage verstanden wird.
Prüfen Sie auch Forderungen unserer Kontraktoren?
Ja, das ist einer der Hauptgründe, aus denen wir gerufen werden. Wir prüfen jede Nachtragsforderung auf Grund und Höhe: Was vertraglich berechtigt ist, empfehlen wir zur Zahlung – was nicht trägt, weisen wir belegt und sachlich zurück. Beides geschieht partnerschaftlich im Ton: Der Kontraktor arbeitet oft noch monatelang in Ihrer Anlage.
Belastet Claim Management die Beziehung zum Kontraktor?
Nicht, wenn es so betrieben wird, wie es gemeint ist. Ein Nachtrag ist kein Vorwurf, sondern die im Vertrag vorgesehene Antwort auf eine Änderung. Wer Forderungen sachlich prüft, berechtigte zügig bezahlt und unberechtigte belegt zurückweist, ist für den Kontraktor berechenbar – und Berechenbarkeit ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit, die länger dauert als ein Projekt. Deshalb sprechen auf Ihrer Seite alle Beteiligten mit einer Stimme: dieselben Regeln, dieselben Zuständigkeiten, unabhängig davon, wer gerade am Tisch sitzt.
Nach welchen Methoden weisen Sie Bauzeitstörungen nach?
Mit anerkannten Verfahren der Delay Analysis, etwa der Time Impact Analysis oder dem Vergleich As-Planned vs. As-Built. Welche Methode passt, hängt von Vertrag, Datenlage und dem Zeitpunkt der Betrachtung ab. Voraussetzung für jede von ihnen ist ein belastbarer Basisplan und eine saubere Fortschrittserfassung.
Gilt das auch für Anlagenstillstände?
Ja. Im Turnaround ist die Beweislage sogar besonders flüchtig: Ein Stillstand dauert Wochen, die Entscheidungen fallen von Schicht zu Schicht, und danach sind die Beteiligten wieder verteilt. Wer dort erst nach dem Anfahren mit der Dokumentation beginnt, hat den Großteil der Fakten bereits verloren.
Was kostet Vertrags- und Claims Management?
Abgerechnet wird nach Stunden, nach Tagessätzen oder zum Festpreis – welches Modell passt, klären wir gemeinsam. Die begleitende Vertragsführung ist deutlich günstiger als die nachträgliche Aufbereitung eines strittigen Anspruchs – schon deshalb, weil dabei nichts rekonstruiert werden muss. Für einen ersten Anhaltspunkt genügen uns Vertragsart und Projektumfang. Das Erstgespräch ist kostenfrei und vertraulich.